The following General Terms and Conditions apply exclusively to the EU market, but not to the United States or any other country.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1.1 Health Care for Future, nachfolgend „HC4F“ genannt, verpflichtet sich im Rahmen ihrer Dienstleistungen im Bereich der Vermittlung von internationalen Fachkräften zur Beachtung des rechtlichen Rahmens, insbesondere der Anforderungen des deutschen Arbeits-, Aufenthalts- und Sozialrechts. In den Vereinbarungen mit Kunden wird HC4F diese dahingehend verpflichten, nur solche arbeitsvertraglichen Vereinbarungen mit den durch HC4F vermittelten Fachkräften zu schließen, die den Anforderungen des deutschen Arbeitsrechts gerecht werden.
1.1.3 HC4F wirbt nicht in Drittstaaten an, in denen es einen Mangel an Gesundheitspersonal gibt.
1.1.4 Wir verpflichten uns, die Unternehmenspraxis am WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel[1] auszurichten. Zusätzlich verpflichten sich HC4F und ihre Kooperations- und Geschäftspartner die ILO Core Labour Standards[2], insbesondere die ILO General Principles und Operational Guidelines for Fair Recruitment[3] sowie die IRIS Standards of the International Organisation of Migration[4] Maßgeblich sind insbesondere folgende Prinzipien:
1.1.5 Unsere Unternehmenspraktiken basieren auf einer strikten „No fee policy“ bzw. dem
„Employer pays“-Prinzip[5]. So ist garantiert, dass die Vermittlung für die internationalen Fachkräfte in jedem Fall unentgeltlich erfolgt.
1.1.6 Wir verpflichten uns außerdem nicht in Arbeitsvertragsverhältnisse anzuwerben, in denen Rückzahlungs- und Bindungsklauseln enthalten sind, die nicht konform zum Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ sind.
1.1.7 Die hier benannten Unternehmensgrundsätze sind für uns und unsere Geschäfts- und Kooperationspartner verbindlich und werden im Zuge der Rekrutierung, Einarbeitung und Qualifikation von Mitarbeitenden vermittelt und im Rahmen des Qualitätsmanagements überprüft und aktuell gehalten.
1.1.8 HC4F behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Geschäftsbedingungen in Zusammenarbeit mit Kunden und Partnern zu überprüfen und ggf. entsprechende Nachweise einzufordern. Auch behält sie sich das Recht zur Kündigung vor, sofern Kunden oder Geschäftspartner gegen die AGB verstoßen.
1.2.1 HC4F unterstützt auftragsbezogen Arbeitgeber bei der Anwerbung von internationalen Fachkräften für einen Standort des Arbeitgebers in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich. Die gewonnenen Kandidaten werden in Deutschland in der Regel zunächst als Pflegehilfskraft beschäftigt. Nach vollständiger Berufsanerkennung der deutschen Behörden werden sie als Pflegefachkräfte beschäftigt.
1.2.2 Zur Vermittlungsleistung von HC4F gehört es insbesondere, die Sprachbeschulung der Kandidaten sowie das Einreise- und Anerkennungsverfahren geeigneter Kandidaten zu überwachen und zu begleiten.
1.2.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) enthalten die allgemeinen Regeln für die Nutzung sämtlicher im Rahmen der HC4F Services angebotenen Leistungen, welche unter Ziffer 2 dieser AGB näher beschrieben werden.
1.2.4 Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von HC4F, mit welcher wir Sie ausführlich über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten durch HC4Fim Zuge der Nutzung unserer Leistungen und unserer Plattform aufklären, wird den Vertragspartner bei Auftragserteilung zugesendet.
1.2.5 Unsere Leistungen werden im Folgenden als „HC4F Services“ bezeichnet.
2.1.1 HC4F übernimmt im Rahmen der Personalvermittlung für den Auftraggeber die Suche nach internationalen Arbeitskräften im Gesundheitssektor nach Maßgabe eines von dem Auftraggeber (im Einzelfall) schriftlich erteilten Auftrags („Job Order“). Die Job Order muss Angaben zu der zu besetzende Stelle, der Anzahl der benötigten Fachkräfte, dem monatlichen Grundgehalt und den Vertragsbedingungen enthalten. Die Annahme der Job Order ist durch den Auftraggeber zu bestätigen („Auftragsbestätigung“).
2.1.2 Die Personalvermittlung läuft nach dem gemeinsamen Verständnis der Vertragsparteien wie folgt ab: Der Auftraggeber erteilt der HC4F einen Vermittlungsauftrag durch Übersendung einer Job Order (siehe Ziffer 2.1.1). Der Auftraggeber erstellt ein Anforderungsprofil für die durch HC4F zu vermittelnden Fachkräfte. HC4F wählt daraufhin Fachkräfte aus, die den Vorgaben des Anforderungsprofils weitestgehend entsprechen und daher für den Auftraggeber in Betracht kommen könnten. Für diese Fachkräfte übersendet HC4F dem Auftraggeber die entsprechenden anonymisierten Bewerberprofile zu.
2.1.3 Sofern der Auftraggeber die vorgeschlagene Fachkraft ebenfalls für geeignet hält, organisiert HC4F ein Vorstellungsgespräch im Rahmen eines digitalen Interviews zwischen dem Auftraggeber und der Fachkraft und stellt vorab die vollständigen Bewerbungsunterlagen zur Verfügung. Etwaige weitere Leistungen ergeben sich aus dem Personalvermittlungsvertrag.
2.1.4 Sofern der Auftraggeber sich für die vorgeschlagene Fachkraft entscheidet, wird die Joborder der Fachkraft zur Unterschrift vorgelegt. Nach Unterschrift durch die Fachkraft beginnt zeitnah der Spracherwerb.
2.1.5 Die Organisation von Kandidaten des Bewerberpools, die zu Beginn des Sprachtrainings ihren zukünftigen Arbeitgeber noch nicht kennen, erfolgt ebenfalls unter den folgenden Bedingungen des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“: Der Kandidat wird transparent über die Besonderheiten der Rekrutierung von Kandidaten aus dem Bewerberpool informiert (z.B., dass bei Start des Sprachschulunterrichts noch kein
„Matching“ mit einem Arbeitgeber gegeben ist).
2.1.6 Es werden die Wünsche des Kandidaten aus dem Bewerberpool für das „Matching“ abgefragt und die Wünsche für die geplante Rekrutierung mit dem zukünftigen Arbeitgeber so verwendet bzw. sichergestellt, dass der zukünftige Arbeitgeber diese Wünsche bei seiner Kandidatenauswahl beachtet.
2.1.7 Es wird dem Kandidaten aus dem Bewerberpool bestätigt, dass ihm keinerlei Kosten in Verbindung mit dem Sprachunterricht entstehen werden, wenn es in der geplanten Rekrutierungsrunde mit dem konkreten Arbeitgeber nicht zu einem „Matching“ kommen sollte. Solange kein Arbeitgeber für den Kandidaten aus dem Bewerberpool gefunden wurde, übernimmt die Agentur anfallende, zum Vermittlungsprozess gehörende Kosten.
2.1.8 HC4F verpflichtet sich gegenüber dem Kandidaten, dass grundsätzlich gewährleistet wird, einen für den Kandidaten (gemäß seiner „Matching-Kriterien“) geeigneten Arbeitgeber zu finden.
2.1.9 Zur Gewährleistung von Transparenz im individuellen Vermittlungs- und Anwerbeprozess und der Dokumentation der Prozessschritte Matching, Aus-/Einreise, Spracherwerb und Berufszulassung gegenüber seinen Auftraggebern verwendet HC4F ein elektronisches Formular.
2.2.1 Der Vermittlungsvertrag ist erfüllt, sobald es zwischen dem Auftraggeber und einer durch den Auftragnehmer vermittelten Fachkraft zum Abschluss eines Arbeitsvertrages gekommen ist. Mitursächlichkeit für die Begründung des Arbeitsverhältnisses ist ausreichend. Es ist unerheblich, zu welchem Zeitpunkt das Beschäftigungsverhältnis beginnt.
2.2.2 Bricht die Fachkraft die Sprachausbildung oder Vorbereitung zur Arbeitsaufnahme in Deutschland ab, nimmt die Fachkraft die Arbeit nicht auf oder endet das Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber und der Fachkraft innerhalb von sechs Monaten nach Beschäftigungsbeginn aus fachlichen Gründen, schlägt HC4F dem Auftraggeber innerhalb von drei Monaten eine geeignete Fachkraft vor und setzt damit das Verfahren nach Ziffer 3.1 erneut in Gang, ohne, dass hierfür ein weiteres Vermittlungshonorar nach § 2.3 anfällt.
2.3.1 Nach Vertragsabschluss wird eine Abschlagsrechnung in Höhe von 50% der vereinbarten Vermittlungssumme gestellt. Nach Zahlung der Abschlagsrechnung werden die Rekrutierung gestartet.
2.3.2 Weitere Rechnungen sind fällig bei Erreichen folgender Meilensteine:
a) gegen Ende des A2 Sprachmoduls: 30% der vereinbarten Vermittlungssumme
b) Bei Erhalt des Visums (Paket Standard) oder bei Ankunft der Fachkraft in Deutschland (Paket Premium): 20% der vereinbarten Vermittlungssumme als Schlusszahlung.
2.3.3 HC4F stellt die Rechnung ohne Mehrwertsteuer.
2.3.4 Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber. Die Bezahlung erfolgt unbar auf ein angegebenes Bankkonto des Auftragnehmers in Euro.
2.3.5 Mit der Vergütung sind alle sonstigen Aufwendungen abgegolten, die dem Auftragnehmer für die Vermittlung der Fachkräfte entstehen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, die aus Zusatzvereinbarungen mit dem Auftraggeber resultieren und nicht bereits von den in dem Personalvermittlungsvertrag genannten Aufwendungen umfasst sind.
2.4.1 Das Integrationspaket kann optional gebucht werden.
2.4.2 Die Geschäftspartner sorgen für eine Willkommenskultur, die die bestmögliche Integration der ausländischen Arbeitskräfte sowohl im Arbeitsumfeld als auch im Privaten ermöglicht. Die Arbeitgeber implementieren ein betriebliches Integrationsmanagement. Es ist gewünscht, dass der Arbeitgeber der angeworbenen Fachkraft das betriebliche Integrationsmanagementkonzept in einer Verkehrssprache des jeweiligen Herkunftslandes zur Verfügung stellt. Das Integrationspaket kann optional gebucht werden.
2.4.3 HC4F bietet den ausländischen Arbeitskräften während des gesamten Anwerbungs- und Vermittlungsprozesses eine engmaschige Betreuung und Beratung (per E-Mail, Online-Chat und Telefon), die bei Bedarf auch Hilfestellungen zu einzelnen Prozessschritten, ein Beschwerdemanagement und die Vermittlung in Konfliktsituationen beinhaltet. Kunden sind dazu aufgefordert, Vorfälle und Beschwerden im Arbeitskontext an HC4F zu melden.
2.4.4 Sollten sich Konfliktfälle trotz betrieblichem Integrationsmanagement und Beschwerdemanagement durch HC4F nicht beseitigen lassen, schlägt HC4F der Pflegekraft den Wechsel auf eine neue Arbeitsstelle vor, ohne dass dafür Gebühren anfallen.
3.1 HC4F haftet Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
3.2 In sonstigen Fällen haften wir, soweit nicht in Ziffer 3.3 abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 4.3 ausgeschlossen.
3.3 Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
3.4 Im Falle eines Datenverlustes wird die Haftung für die Wiederherstellung Ihrer Daten der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wiederherzustellen, die auch bei regelmäßigen und angemessenen Datensicherungsmaßnahmen verlorengegangen wären oder die auch bei fehlenden, regelmäßigen und angemessenen Datensicherungsmaßnahmen in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
3.5 Diese Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von HC4F, insbesondere gelten sie zugunsten der persönlichen Haftung von Anteilseignern, Mitarbeitern, Vertretern, Organen und deren Mitgliedern.
3.6 Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den Regelungen oben nicht verbunden.
4.1 Diese AGB können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses von HC4F jederzeit geändert und an die neuen Umstände angepasst werden. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor im Falle einer Änderung der Gesetzeslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Marktgegebenheiten, um an neue technische Entwicklungen anzupassen, um Regelungslücken zu schließen oder das Leistungsspektrum der Plattform zu erweitern.
4.2 Eine Änderung wird allen Vertragspartnern sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail ausdrücklich mitgeteilt.
4.3 Sofern der Vertragspartner der Änderung der AGB innerhalb von sechs (6) Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (E-Mail) widerspricht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Für diesen Fall ist HC4F berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, mit der Folge, dass das dazugehörige Nutzer-Account gelöscht wird. Bis zur Vertragsbeendigung gelten die ursprünglichen AGB fort. Zwischen Fachkraft und den Rekrutierungspartnern (oder anderen Dritten) abgeschlossene Vereinbarungen bleiben hiervon unabhängig weiter bestehen.
4.4 HC4F verpflichtet sich, den Vertragspartner bei Beginn der Frist auf die Notwendigkeit einer aktiven Zustimmung sowie auf sein Widerspruchsrecht in der Mitteilung über die Änderung der AGB besonders hinzuweisen.
4.5 Mit Zustimmung des Vertragspartners ist eine Änderung dieser AGB jederzeit möglich.
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt. Die unwirksame Klausel gilt, als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für eventuelle Regelungslücken.
6.1 Die Geschäftsverbindung zwischen dem Vertragspartner und HC4F unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
6.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von HC4F.
6.3 Die AGB werden in der aktuellen Version jeder Auftragsbestätigung beigefügt.
6.4 Im Fall der Philippinen unterliegt die Kommunikation der Anwerbe-Bedingungen ausschließlich der kooperierenden Placement Agency auf den Philippinen (FPA)
6.4 Aus Gründen der Rechtssicherheit bei der Benennung von Vertragsparteien sowie zur besseren Lesbarkeit wurde in diesem Dokument auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Diese AGB haben den folgenden Stand: Januar 2024 – Version 2.1 Referenzen
[1] WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel
[2] https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/—asia/—ro-bangkok/—ilo-manila/documents/publication/wcms_126253.pdf
[3] https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/—ed_norm/—relconf/documents/meetingdocument/wcms_456862.pdf
[4] https://iris.iom.int/sites/g/files/tmzbdl201/files/documents/IRIS%20Standard%20Report%20.pdf
[5] https://www.ihrb.org/employerpays/the-employer-pays-principle